Checkliste Gesellschafterdarlehen GmbH

Wie Sie Ihrer GmbH sicher Geld leihen – und es auch wieder zurückbekommen können

Wenn es der GmbH kurzfristig nicht gut geht und das Konto ins Minus zu rutschen droht, ist die Versuchung groß als Gesellschafter mit einem kleinen Darlehen auszuhelfen. Schließlich weiß man ja, dass bald wieder Geld kommt. Oder man glaubt zumindest fest daran. Wer weiß mehr über die GmbH als der Gesellschafter und Geschäftsführer?

Bei einem Gesellschafterdarlehen sind einige steuerliche Aspekte zu beachten, die sich sehr einfach zusammenfassen lassen:

  1. Sie müssen in Ihrer Satzung von §181 BGB (Insichgeschäft) befreit sein
  2. Es muss einen schriftlichen Kreditvertrag geben.
  3. Die Kreditbedingungen müssen den Marktbedingungen nachempfunden sein (Sie dürfen weder einen lächerlich geringen noch einen absurd hohen Zinssatz ansetzen – wohl aber ans obere Ende des gängigen Zinssatzes gehen)
  4. Sie müssen den Vertag auch erfüllen – also einfach Raten ausfallen lassen oder Zinsen nicht zahlen geht nicht. Alle Abweichungen müssen schriftlich dokumentiert werden, als wären Sie eine Bank und Ihre GmbH der Kunde.

Wenn Sie sich an diese vier Punkte halten, wird Ihnen das Finanzamt keinen Ärger machen (Stichwort: verdeckte Gewinnausschüttung). Und wenn Sie das Gesellschafterdarlehen wie geplant wieder aus der GmbH an sich zurücküberweisen nimmt die Geschichte auch ein Happy End.

Aber was passiert eigentlich,
wenn der neue Kunde nicht kommt?

Und die nächsten beiden Kunden auch nicht – wenn die GmbH immer mehr Darlehen braucht, weil sie permanent Geld verbrennt?

Anders als eine Bank gehen Sie natürlich immer davon aus, dass die GmbH oder UG wieder Gewinne erwirtschaftet und das Darlehen so zurückführen kann. Leider sind Schulden immer ein süßes Gift. Sie können den Blick auf unschöne Realitäten vernebeln. Vielleicht macht Ihr Unternehmen Verluste, weil es einen Wettbewerber gibt, der immer mehr Ihrer Kunden abwirbt? Vielleicht ist Ihr Produkt nicht mehr angesagt oder der Preis nicht mehr zeitgemäß?

Die dunkle Seite des Gesellschafterdarlehens

Durch Schulden können Sie Liquiditätsprobleme kurzfristig überdecken. Aber ein Liquiditätsproblem ist immer ein sehr deutliches Warnsignal, das Sie unbedingt sehr ernst nehmen sollten.

Liquiditätsprobleme sind ein lautes Warnsignal: Hören Sie darauf 

Bevor Sie Ihrer GmbH ein Gesellschafterdarlehen geben, prüfen Sie sehr genau, was der Grund für die Liquiditätsprobleme ist. 

Handelt es sich um einen Kunden, der seine Rechnung einmalig mit Ansage ein paar Tage zu spät bezahlt? Oder macht der Kunde das schon seit Monaten und die Überschreitungen des Zahlungsziels werden immer länger?

Sinken Ihre Umsätze schon seit längerer Zeit und unterschreiten jetzt einen kritischen Punkt? Oder sind sie ohne erkennbaren Grund eingebrochen? Prüfen Sie Ihr Geschäftsmodell unbedingt auf strukturelle Probleme, bevor Sie Ihrer GmbH auch nur einen Euro Gesellschafterdarlehen geben. Ein Gesellschafterdarlehen limitiert ihre Handlungsmöglichkeiten als Geschäftsführer und oder Gesellschafter.

Die Doppelfalle beim Gesellschafterdarlehen

Wenn Sie Ihrer GmbH ein Gesellschafterdarlehen einräumen und die GmbH kann es nicht zurückzahlen, ergeben sich daraus für Sie gleich mehrere ernste Konsequenzen.

  1. Spätestens wenn die Sozialversicherungsbeiträge oder Gehälter fällig werden, braucht Ihre GmbH wieder frisches Geld. Dann sind Sie am gleichen Punkt wie zuvor – nur dass Ihr Privatvermögen bereits spürbar geschrumpft ist. Überlegen Sie, wie lange Sie das mitmachen können und wollen. Denn jetzt sind Sie bereits in eine Abhängigkeit geraten. Ihr Unternehmen hat Geld aus Ihrem Privatvermögen erhalten. Und wenn Sie kein weiteres Geld ins Unternehmen nachschießen, sehen Sie das erste Darlehen garantiert nicht wieder. Also fühlen Sie sich gezwungen, das Unternehmen weiter mit Darlehen zu versorgen. Dieses Rennen gegen die Zeit können Sie nur gewinnen, wenn Sie sehr schnell Ihre Geschäftsmodell anpassen.

  2. Im Falle einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter oder Sachwalter alle Zahlungen aus den letzten 12 Monaten anfechten. Das bedeutet konkret: zurückfordern.
    Für Sie heißt das im schlimmsten Fall: Sie haben Ihrer GmbH ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Dieses hat die GmbH zumindest eine Zeitlang bedient. Es kommt zur Insolvenz und der Insolvenzverwalter fordert alle bereits bezahlten Raten zurück und bringt sie in die Masse ein. 
    Per Gesetz sind Gesellschafterdarlehen praktisch immer nachrangig: sie werden erst bezahlt, wenn alle anderen Gläubiger vollständig bedient sind.
    Für Sie bedeutet das: Sie sehen Ihr Geld nie wieder.

Checkliste Gesellschafterdarlehen nutzen & sicher sein

Arbeiten Sie die Checkliste genau ab und überlegen Sie sehr genau, ob Sie Ihrem Unternehmen auch nur einen Cent leihen. Es kann Sie teuer zu stehen kommen. Lieber rechtzeitig das Geschäftsmodell anpassen und Kosten senken.